Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für Lieferungen, Dienstleistungen, Schulungen, Raummiete, digitale Angebote und ASEING-Produkte der A. Seitz Ingenieur GmbH – ausschließlich für Unternehmen.
Bedingungen im Einzelnen
1Geltungsbereich und Vertragsgrundlagen
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Dienstleistungen, Schulungen, Vermietungen, digitalen Angebote und sonstigen Rechtsgeschäfte der A. Seitz Ingenieur GmbH (nachfolgend „wir“ oder „A. Seitz Ingenieur“) in Deutschland und im Ausland. Kunde im Sinne dieser AGB ist, wer mit uns einen Vertrag schließt; bei Schulungen auch die angemeldete Person (Teilnehmer).
1.2 Nur für Unternehmen
Unsere Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB – also Unternehmen, Gewerbetreibende, Freiberufler und öffentliche Auftraggeber, die in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Mit der Buchung oder Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer zu handeln. Wir können hierfür einen Nachweis verlangen, z. B. Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug oder Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, und Buchungen ohne Nachweis ablehnen. Privatpersonen können ein individuelles Angebot bei uns anfordern; dafür gelten die im Angebot genannten Bedingungen.
1.3 Vorrang dieser AGB
Es gelten ausschließlich diese AGB, auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Gegenbestätigungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen; sie gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zustimmen. Dies gilt auch, wenn das Angebot oder die Annahme unter Hinweis auf eigene Bedingungen erfolgt.
1.4 Leistungen
Wir erbringen Leistungen auf dem Gebiet CAD und Anlagenbau: Lieferung von Software anderer Hersteller (Ziffer 2), Support- und sonstige Dienstleistungen (Ziffer 3), Schulungen (Ziffer 4), Vermietung von Schulungsraum und Arbeitsplätzen (Ziffer 5), digitale Angebote wie Videokurse und Fachliteratur (Ziffer 6), eigene ASEING-Produkte (Ziffer 7) sowie kostenlose Online-Werkzeuge (Ziffer 8). Umfang und Art der Leistung ergeben sich aus dem Angebot, der Buchungs- oder Auftragsbestätigung und der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf unserer Website. Leistungsbeschreibungen im Sinne dieser AGB sind nur Dokumente, die ausdrücklich als solche bezeichnet sind. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, erbringen wir keine werkvertraglichen Leistungen im Sinne der §§ 631 ff. BGB – auch dann nicht, wenn einzelne Leistungen durch Gegenzeichnen von Leistungsprotokollen, Stundenzetteln oder sonstigen Leistungsbestätigungen bestätigt werden.
1.5 Vertragsschluss
Die Darstellung unserer Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot. Mit einer Buchungsanfrage, Bestellung oder Anfrage (z. B. über das Buchungsformular im Schulungskalender, per E-Mail oder Telefon) gibt der Kunde ein Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir die Buchung oder den Auftrag in Textform (z. B. per E-Mail) bestätigen, spätestens mit Beginn der Leistung oder Freischaltung des Zugangs. Die automatische Eingangsbestätigung einer Anfrage ist noch keine Annahme. Vertragssprache ist Deutsch. Den Vertragstext speichern wir nicht öffentlich abrufbar; der Kunde erhält die Vertragsdaten und diese AGB mit der Bestätigung in Textform.
1.6 Preise
Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung oder Bestellung. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rabatte (z. B. Staffelrabatt ab mehreren Teilnehmern, Aktionsrabatte) gelten nur wie im Angebot angegeben und sind nicht kombinierbar, soweit nicht anders angegeben.
2Lieferung von Software anderer Hersteller
2.1 Leistungsumfang
Soweit im Angebot vorgesehen, liefern wir Software anderer Hersteller, insbesondere von Autodesk. Diese Software programmieren wir weder selbst noch passen wir sie individuell an Kundenbedürfnisse an, sofern dies nicht ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist. Es besteht kein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes. Eine Installation ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich Bestandteil des Angebots ist. Wir erstellen keine eigene Dokumentation für die gelieferte Software, sofern nicht ausdrücklich vereinbart; die Dokumentation des Herstellers geben wir weiter. Für eigene Produkte gilt Ziffer 7.
2.2 Nutzungsrechte
Die Nutzungs- und Verwertungsrechte liegen beim jeweiligen Hersteller und richten sich ausschließlich nach dessen Lizenzbestimmungen (bei Autodesk-Produkten insbesondere den Autodesk-Nutzungsbedingungen). Ansprüche hinsichtlich dieser Rechte sind an den Hersteller zu richten.
3Support- und sonstige Dienstleistungen
3.1 Allgemeines
Wir erbringen Support- und sonstige Dienstleistungen, etwa zur Installation, Konfiguration und Implementierung von Software, Projektunterstützung, Rohrklassenerstellung und 3D-Laserscanning. Diese Leistungen werden als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Art und Umfang ergeben sich aus dem Angebot und der Leistungsbeschreibung. Wir dürfen die Leistungen durch eigene Mitarbeiter oder durch Dritte erbringen. Schließt der Kunde selbst einen Vertrag mit einem Drittdienstleister, richten sich seine Ansprüche ausschließlich nach diesem Vertrag.
3.2 Preisgestaltung
Preise können als verbindlicher Festpreis, als Richtpreis oder nach Stundenaufwand vereinbart werden. Mehrarbeit: Für die ersten beiden täglichen Mehrarbeitsstunden montags bis freitags bleibt der Stundensatz unverändert; für jede weitere Mehrarbeitsstunde wird ein Aufschlag von 25 %, für Samstagsstunden von 50 % und für Sonn- und Feiertagsstunden von 70 % berechnet. Als Normalstunden gelten die Stunden, die innerhalb der betrieblich festgesetzten Arbeitszeit des Kunden liegen, sofern sie sich in den tariflich festgesetzten Grenzen bewegen. Fahrtzeiten bei Dienstreisen werden als Normalarbeitszeit berechnet.
3.3 Mitwirkungspflichten
Der Kunde schafft ohne besondere Vergütung alle technischen Voraussetzungen für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung. Er übermittelt rechtzeitig die erforderlichen Informationen über seine IT-Infrastruktur, gewährt bei Bedarf Zugriff auf Server und Systemumgebung (bei Fernwartung über ein vom Kunden freigegebenes Werkzeug) und sorgt dafür, dass erforderliche Zustimmungen Dritter, insbesondere fremder Provider, vorliegen. Er stellt uns von Ansprüchen Dritter frei, die aus einem solchen, vom Kunden veranlassten Zugriff entstehen, soweit wir diese nicht zu vertreten haben. Während der Leistungserbringung steht ein kompetenter Ansprechpartner zur Verfügung. Vorgelegte Entwürfe prüft der Kunde auf Verträglichkeit mit seinen Systemen. Der Kunde führt regelmäßig Datensicherungen durch und sichert systemrelevante Daten vor Beginn unserer Arbeiten.
3.4 Verfügbarkeit
Während Support- und Dienstleistungen können wesentliche Teile der Systemumgebung (Software, Hardware, Netzwerke) zeitweise nicht verfügbar sein.
3.5 Änderung des Installationsortes
Änderungen des Installationsortes gelieferter Software teilt der Kunde zwei Wochen vorher in Textform mit. Eine Verlagerung – insbesondere ins Ausland – kann dazu führen, dass einzelne oder alle Support-Leistungen nicht mehr erbracht werden können.
4Schulungen
4.1 Angebot
Wir bieten offene Schulungen als Präsenzschulung (z. B. in Frankfurt am Main) und als Live-Online-Schulung sowie Firmenschulungen (bei uns, beim Kunden oder online) an. Inhalte, Dauer, Ort, Termin und Preis ergeben sich aus der Kursbeschreibung und der Buchungsbestätigung. Schulungen, die unser Partner Contelos-Seitz Consulting GmbH durchführt (z. B. in Gehrden), sind in der Buchungsbestätigung entsprechend gekennzeichnet; Vertragspartner ist die dort genannte Gesellschaft. Wir dürfen Trainer aus wichtigem Grund austauschen und den Ablauf anpassen, solange der Schulungszweck gewahrt bleibt.
4.2 Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt über das Buchungsformular auf unserer Website, per E-Mail oder schriftlich. Anmeldeschluss ist in der Regel acht Tage vor Beginn. Plätze werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben; ist eine Schulung ausgebucht, informieren wir umgehend und bieten einen Ersatztermin an.
4.3 Leistungen und Preise
Die Schulungsgebühr gilt je Teilnehmer und enthält die Durchführung der Schulung, bei Präsenzschulungen einen eingerichteten Schulungsrechner mit Schulungslizenz sowie die Schulungsunterlagen. Ein Seminarheft ist inklusive, wenn für den Kurs vorhanden. Verpflegung, Anreise und Übernachtung sind nur enthalten, wenn dies in der Kursbeschreibung ausdrücklich angegeben ist. Bei mehreren Teilnehmern eines Kunden am selben Termin gilt der im Angebot ausgewiesene Staffelrabatt.
4.4 Mindestteilnehmerzahl und Absage durch uns
Offene Schulungen finden ab drei Teilnehmern statt. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, können wir die Schulung bis sieben Tage vor Beginn absagen. Außerdem können wir absagen, wenn die Durchführung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (z. B. kurzfristige Erkrankung des Trainers, höhere Gewalt, behördliche Anordnung), nicht möglich ist. In diesen Fällen bieten wir einen Ersatztermin oder die Teilnahme an einer Live-Online-Schulung an; bereits gezahlte Gebühren erstatten wir vollständig, wenn der Kunde dies wünscht. Weitergehende Ansprüche, etwa auf Ersatz von Reise- oder Übernachtungskosten, bestehen nur nach Ziffer 10 (Haftung). Wir empfehlen, Reise und Übernachtung erst nach unserer Durchführungsbestätigung verbindlich zu buchen.
4.5 Stornierung durch den Kunden
Der Kunde kann eine gebuchte Schulung jederzeit stornieren; die Stornierung bedarf der Textform (z. B. E-Mail an vertrieb@seitz-ingenieure.de). Maßgeblich ist der Eingang bei uns. Es werden berechnet:
- bis 14 Tage vor Schulungsbeginn: kostenfrei
- 13 bis 8 Tage vor Schulungsbeginn: 50 % der Schulungsgebühr
- ab 7 Tagen vor Schulungsbeginn und bei Nichterscheinen: 100 % der Schulungsgebühr
Statt zu stornieren kann der Kunde jederzeit ohne zusätzliche Kosten eine Ersatzperson benennen oder – nach Verfügbarkeit – einmalig kostenfrei auf einen anderen Termin derselben Schulung umbuchen, wenn die Umbuchung mindestens 8 Tage vor Beginn eingeht. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Bei nur teilweiser Teilnahme besteht kein Anspruch auf anteilige Erstattung.
4.6 Live-Online-Schulungen
Der Teilnehmer sorgt selbst für die technischen Voraussetzungen: einen geeigneten Rechner, eine stabile Internetverbindung, Headset bzw. Lautsprecher und Mikrofon sowie – soweit in der Kursbeschreibung angegeben – eine lauffähige Installation der Schulungssoftware mit gültiger Lizenz oder Testversion. Die Zugangsdaten sind persönlich und dürfen nicht weitergegeben werden. Bild- und Tonaufzeichnungen der Schulung durch Teilnehmer sind nicht gestattet. Technische Störungen auf Seiten des Teilnehmers berechtigen nicht zur Minderung.
4.7 Teilnahmezertifikat
Nach vollständiger Teilnahme erhält jeder Teilnehmer ein Teilnahmezertifikat als PDF – direkt nach einer kurzen, freiwilligen Bewertung der Schulung, spätestens 14 Tage nach Kursende; bei Autodesk-autorisierten Kursen auf Wunsch zusätzlich ein Autodesk-Zertifikat. Zertifizierungsprüfungen sind nur Bestandteil, wenn ausdrücklich angegeben.
4.8 Firmenschulungen
Für Firmenschulungen gelten die im individuellen Angebot vereinbarten Inhalte, Termine und Preise. Sofern dort nichts anderes geregelt ist, gilt die Stornoregel nach Ziffer 4.5 entsprechend für die vereinbarte Gesamtvergütung; Reisekosten und Spesen für Schulungen beim Kunden werden gesondert berechnet. Stellt der Kunde Räume, Rechner und Lizenzen, ist er für deren Funktionsfähigkeit verantwortlich.
4.9 Schulungsunterlagen
Schulungsunterlagen, Übungsdaten und Seminarhefte sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nur zur persönlichen Weiterbildung des Teilnehmers genutzt und ohne unsere Zustimmung weder vervielfältigt, verbreitet noch öffentlich zugänglich gemacht werden. Übungsdateien auf Schulungsrechnern werden nach Schulungsende gelöscht.
5Vermietung von Schulungsraum und Arbeitsplätzen
5.1 Gegenstand
Wir vermieten in unseren Räumen in Frankfurt am Main (a) den Schulungsraum – wahlweise mit bis zu acht eingerichteten CAD-Rechnern (sechs mit zwei Bildschirmen), Referentenplatz und Großbildschirm oder nur mit Tischen und Stühlen für bis zu zehn Personen – sowie (b) Arbeitsplätze im Project-Hub (Tagesplatz, 10er-Karte, Flex-Desk, Fix-Desk, CAD-Fix-Desk) und Zusatzdienste wie Geschäftsadresse, Telefondienst und Büroservice. Umfang, Mietdauer und Preis ergeben sich aus der Buchungsbestätigung bzw. dem Vertrag. Es handelt sich um eine Überlassung zur Nutzung, nicht um die Vermietung von Wohn- oder Geschäftsraum im Ganzen.
5.2 Buchung, Laufzeit und Kündigung
Der Schulungsraum wird mindestens für einen halben Tag (bis 4 Stunden) gebucht. Tagesplatz und 10er-Karte gelten für einzelne Tage; die 10er-Karte ist zwölf Monate ab Kauf gültig. Flex-Desk und Zusatzdienste sind mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar; der Fix-Desk hat eine Mindestlaufzeit von drei Monaten und ist danach mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündbar. Der Probetag ist kostenlos und unverbindlich.
5.3 Stornierung des Schulungsraums
Die Stornierung einer Raumbuchung bedarf der Textform. Bis 14 Tage vor dem Nutzungstermin ist sie kostenfrei; 13 bis 8 Tage vorher berechnen wir 50 %, ab 7 Tagen vorher 100 % des Mietpreises. Bereits erbrachte Leistungen (z. B. Software-Einrichtung nach Absprache) werden in jedem Fall berechnet. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
5.4 Nutzung und Pflichten
Der Kunde nutzt Räume, Mobiliar und Technik pfleglich und nur zum vereinbarten Zweck und beachtet die Hausordnung. Auf unseren Rechnern darf Software nur nach vorheriger Absprache installiert werden. Für die Nutzung von Software ist der Kunde selbst verantwortlich; Autodesk-Lizenzen werden über eigene Konten des Kunden genutzt oder nach gesonderter Vereinbarung von uns bereitgestellt. Eine Untervermietung oder Überlassung an Dritte ist ohne unsere Zustimmung nicht gestattet. Schäden, die der Kunde, seine Teilnehmer oder Gäste schuldhaft verursachen, hat der Kunde zu ersetzen.
5.5 Daten und eingebrachte Sachen
Daten auf dem Schulungslaufwerk und den Schulungsrechnern werden nach Ende der Nutzung gelöscht; für eine Sicherung sorgt der Kunde selbst. Für eingebrachte Sachen des Kunden haften wir nur nach Ziffer 10.
6Digitale Angebote, Verlängerung und Kontingente
6.1 Leistung und Zugang
Videokurse, Fachliteratur (PDF), Schulungsunterlagen und sonstige Downloads stellen wir nach Vertragsschluss und – soweit vereinbart – Zahlungseingang über ein persönliches Kundenkonto auf unserer Website bereit. Der Zugang gilt, soweit nicht anders angegeben, zwölf Monate ab Freischaltung. Innerhalb dieses Zeitraums stehen auch aktualisierte Fassungen zur Verfügung. Nach Ablauf kann der Zugang nach Ziffer 6.5 verlängert werden; heruntergeladene PDF-Dateien darf der Kunde im Rahmen von Ziffer 6.2 weiter nutzen.
6.2 Nutzungsrecht
Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Inhalte für die innerbetriebliche Weiterbildung der jeweils freigeschalteten Person zu nutzen – Online-Inhalte (Videos, Online-Unterlagen) für die Dauer des Zugangs, während der Laufzeit heruntergeladene PDF-Dateien und Skripte auch danach zeitlich unbegrenzt. Ein Kundenkonto darf nur von einer Person genutzt werden; die Zugangsdaten sind geheim zu halten. Mehrplatz- oder Firmenzugänge vereinbaren wir gesondert. Nicht gestattet sind insbesondere das Herunterladen oder Aufzeichnen von Videos, das Weitergeben, Vervielfältigen, Veröffentlichen oder Bereitstellen der Inhalte für Dritte sowie die Nutzung in eigenen Schulungen.
6.3 Verfügbarkeit
Wir bemühen uns um eine ständige Verfügbarkeit. Kurzzeitige Unterbrechungen, insbesondere wegen Wartung, Sicherheitsaktualisierungen oder Störungen außerhalb unseres Einflussbereichs, sind möglich. Wir dürfen Inhalte aktualisieren, umstellen oder durch gleichwertige ersetzen, soweit der vereinbarte Inhalt im Wesentlichen erhalten bleibt.
6.4 Missbrauch
Bei begründetem Verdacht auf Weitergabe von Zugangsdaten oder Inhalten dürfen wir den Zugang vorübergehend sperren. Bei erwiesenem Missbrauch können wir den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen; ein Anspruch auf Rückzahlung besteht dann nicht. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
6.5 Verlängerung und Kontingente
Zugänge und Download-Berechtigungen – auch für ASEING-Produkte nach Ziffer 7 – verlängern sich nicht automatisch. Vor Ablauf erinnern wir per E-Mail. Eine Verlängerung um zwölf Monate kostet je nach Änderungshäufigkeit einen Anteil des dann gültigen Listenpreises: Software, Fachbücher und Fachbuch-Bundles 25 %, Rohrklassenkataloge 15 %, Online-Zugänge (Videokurse, Schulungsunterlagen) 40 %. Bei rechtzeitiger Verlängerung schließt die neue Laufzeit an das bisherige Ablaufdatum an. Wer nach Ablauf wieder einsteigt, zahlt 50 % des dann gültigen Listenpreises. Ohne Verlängerung erlischt der Zugang; alles, was der Kunde während der Laufzeit heruntergeladen hat, darf er unbefristet weiter nutzen. Videos lassen sich nicht herunterladen und sind danach nicht mehr abrufbar. Kontingente (Support-Stunden, Katalogprüfer-Pakete) gelten zwölf Monate ab Freischaltung. Bestellt der Kunde bis zum Ablaufdatum ein neues Kontingent zum Listenpreis, übernehmen wir nicht verbrauchte Stunden bzw. Katalogpunkte in das neue Kontingent; maßgeblich ist der Eingang der Bestellung, die Freischaltung erfolgt nach Zahlungseingang. Andernfalls verfallen sie mit dem Ablaufdatum. Wir erinnern 60, 30 und 7 Tage vor Ablauf per E-Mail.
6.6 Online-Werkzeuge
Rechner und Prüfwerkzeuge auf unserer Website (insbesondere Rohrklassen-, Stützweiten- und weitere Rechner, Katalogprüfer mit Katalog-Builder, Verbindungsassistent) stellen wir Kunden mit Kundenkonto zur Verfügung – kostenlos oder, soweit angegeben, nach gebuchtem Paket. Werkzeuge in der Anlagenbau-Infobase sind ohne Anmeldung nutzbar. Programme, Rechenverfahren, Datenbestände (u. a. Werkstoff-, Maß-, Katalog- und Prüfregeldaten) und Gestaltung der Werkzeuge sind urheberrechtlich bzw. als Datenbank geschützt (§§ 69a ff., 87a ff. UrhG); alle Rechte bleiben bei uns. Der Kunde darf die Werkzeuge für eigene Planungsaufgaben nutzen und die Ergebnisse (z. B. Rohrklassenblätter, Berichte, Excel-Dateien, Kataloge im Rahmen von Ziffer 7.2) in eigenen Projekten verwenden und an Auftraggeber und Projektpartner weitergeben. Nicht gestattet sind das Vervielfältigen, Bearbeiten oder Nachbauen der Werkzeuge oder ihrer Datenbestände, das Dekompilieren und sonstige Zurückentwickeln über das gesetzlich zwingend erlaubte Maß (§ 69e UrhG) hinaus, der automatisierte Abruf (z. B. durch Skripte, Crawler oder Schnittstellen) sowie das Anbieten der Werkzeuge oder ihrer Ergebnisse als eigene Dienstleistung oder eigenes Produkt für Dritte. Die Ergebnisse sind Richtwerte für die Vorplanung und ersetzen keine Nachweisführung; Ziffer 7.4 gilt entsprechend. Bei Verstößen gilt Ziffer 6.4.
6.7 Datengrundlage, Normen und eigene Werte
Maße, Werkstoffkennwerte, Ratings und vergleichbare Tabellenwerte in den Online-Werkzeugen und ASEING-Produkten sind verallgemeinerte Schätzwerte aus öffentlich zugänglichen Herstellerangaben. Genannte Normen dienen als Bezug für Rechenverfahren und Einteilungen; Normtexte und Normtabellen sind nicht Bestandteil unserer Leistung. Die Werte können in einzelnen Punkten von Normen und Herstellerangaben abweichen. Verbindlich sind die jeweils gültige Norm und die Angaben des Herstellers; ihre Beschaffung und der Abgleich obliegen dem Kunden. Lädt der Kunde eigene Tabellen (z. B. aus einer von ihm erworbenen Norm oder einem Herstellerkatalog), werden diese ausschließlich in seinem Browser verarbeitet und nicht an uns übertragen – für den Katalog-Builder gilt Ziffer 6.8; der Kunde stellt sicher, dass er zu dieser Nutzung berechtigt ist. Meldet der Kunde über die Funktion „Weicht ab“ eine Abweichung, wird nur die Fundstelle (Werkzeug, Bauteil, Nennweite, Maß) übermittelt, keine Werte aus Normen. Ziffer 7.4 gilt entsprechend.
6.8 Katalog-Builder und ASEING-Herstellerdatenbank
Mit dem Katalog-Builder im Katalogprüfer erstellt der Kunde aus Herstellerkatalogen und Datenblättern Kataloge für AutoCAD Plant 3D. Die Dateien werden im Browser des Kunden gelesen und nicht an uns übertragen. Solange das Kästchen „Herstellerangaben beitragen“ angehakt ist (Voreinstellung), übermittelt das Werkzeug beim Erstellen der Excel-Datei oder beim Übernehmen in die Firmendatenbank die daraus ausgelesenen Herstellerangaben an uns: Hersteller, Baureihe bzw. Katalogüberschrift, Bauart, Verbindungsart, Werkstoff, genannte Normen, Maße, Gewichte, Druck- und Temperaturangaben, die vom Hersteller genannten Medien, die Angabe „Lagerprogramm“ und die Seitenzahl sowie die vom Kunden gewählte Einsatzbranche (z. B. „Chemie“). Nicht übermittelt werden die Datei selbst, ihr Dateiname, Angaben zum Kunden oder Nutzer, Projektangaben, eigene Informationen und eigenes Know-how des Kunden (insbesondere eigene Objektcodes/ItemCodes, eigene Spalten und Eigenschaften, Bestell- und Zuordnungstexte, Werksnormen) und die vom Kunden gewählte Zusammenstellung seiner Rohrklassen. Verweise auf Werksnormen entfernen wir vor dem Speichern. Wir speichern die Angaben ohne Zuordnung zum Kunden in der ASEING-Herstellerdatenbank; eine spätere Zuordnung einzelner Beiträge zu einem Kunden ist daher nicht möglich. Der Kunde kann die Übermittlung jederzeit abwählen; die Einstellung gilt für sein Kundenkonto, die Nutzung des Katalog-Builders bleibt davon unberührt.
- Soweit an den übermittelten Angaben Rechte des Kunden bestehen, räumt er uns daran ein einfaches, unentgeltliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht ein, sie zu speichern, zu prüfen, zu verallgemeinern und in unseren Online-Werkzeugen und ASEING-Produkten zu verwenden. Die Rechte an der Herstellerdatenbank als Ganzes liegen bei uns (§§ 87a ff. UrhG).
- Firmendatenbank: Übernimmt der Kunde einen Katalog ausdrücklich in seine Firmendatenbank, speichern wir die daraus erzeugten Bauteilfamilien (nicht die Ausgangsdateien) seinem Konto zugeordnet und für ihn abrufbar. Der Kunde kann sie jederzeit löschen; mit dem Konto werden sie gelöscht, sofern wir sie nicht vorher auf Wunsch der Firma einem anderen Kundenkonto derselben Firma übergeben. Gemeinsame Firmendatenbank: Auf Wunsch schalten wir die Firmendatenbank für alle freigegebenen Kundenkonten derselben Firma (gleiche Firmen-E-Mail-Domain, nicht bei allgemeinen E-Mail-Diensten) frei. Kataloge, die der Ersteller für seine Firma sichtbar macht, können diese Kollegen mit dem Namen des Erstellers sehen und daraus Rohrklassen zusammenstellen; ändern und löschen kann nur der Ersteller. Der Kunde kann die gemeinsame Nutzung für einzelne Kataloge oder für sein Kundenkonto jederzeit beenden. Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass nur berechtigte Mitarbeiter Kundenkonten seiner Firma nutzen. Über die oben beschriebene Lernfunktion hinaus werten wir diese Daten nicht aus und geben sie – außer innerhalb einer freigeschalteten gemeinsamen Firmendatenbank – nicht weiter. Das Speichern und Zusammenstellen ist kostenlos; abgerechnet wird beim Herunterladen (0,1 Katalogpunkt je Familie, jede Familie je Katalog einmal; Antriebe gehören zur Armatur). Zusammenstellungen von Rohrklassen speichern wir nicht.
- Der Kunde verwendet im Katalog-Builder nur Unterlagen, die öffentlich zugänglich sind oder zu deren Nutzung in dieser Form er berechtigt ist – insbesondere keine vertraulichen Unterlagen, keine Normtexte oder Normtabellen und keine Spezifikationen seiner Auftraggeber. Erhalten wir Kenntnis, dass Angaben aus solchen Unterlagen übermittelt wurden, löschen wir sie; Hinweise bitte an vertrieb@seitz-ingenieure.de.
- Beiträge von Kunden verwenden wir für andere Nutzer erst nach eigener Prüfung. Ein Anspruch auf Aufnahme, Nennung oder Vergütung besteht nicht.
- Wählt der Kunde als Berechnungsgrundlage die „Herstellerzulassung“, übernehmen Werkzeug und Rohrklassenblatt die Druck- und Temperaturgrenzen aus den Angaben des Herstellers; eine eigene Festigkeitsberechnung findet dann nicht statt. Maßgebend sind die jeweils aktuellen Unterlagen und Zulassungen des Herstellers; deren Beschaffung und Abgleich obliegen dem Kunden. Ziffern 6.7 und 7.4 gelten entsprechend.
- Die Abrechnung erfolgt nach Katalogpunkten gemäß Leistungsbeschreibung (0,1 Katalogpunkt je Familie in der erstellten Excel-Datei).
6.9 Firmenpaket, Normstand-Hinweis, Prüfumfang und Fachentscheidungen
Ein Katalogprüfer-Paket gilt für die bestellende Firma: Freigegebene Kundenkonten mit derselben Firmen-E-Mail-Domain (nicht bei allgemeinen E-Mail-Diensten) können Katalogpunkte aus dem Paket nutzen und sehen dabei den Paketstand, den Namen des Bestellers und die Namen der im Paket geprüften Kataloge. Auf Wunsch des Bestellers beschränken wir das Paket auf sein Kundenkonto (Mitteilung an vertrieb@seitz-ingenieure.de). Schaltet der Kunde im Katalogprüfer den Normstand-Hinweis ein, speichern wir zu seinem Kundenkonto die Normnummern (z. B. „DIN EN 1092-1“) und die Dateinamen der geprüften Kataloge, um ihn im Werkzeug auf spätere Änderungen unserer Normtabelle hinzuweisen; Maße, Werkstoffe und die Zusammenstellung seiner Rohrklassen werden nicht gespeichert. Ausschalten löscht diese Angaben. Die Hinweise sind eine Hilfe ohne Anspruch auf Vollständigkeit; verbindlich ist der jeweilige Normgeber. Der Katalogprüfer prüft die innere Stimmigkeit der Katalogdaten (z. B. Maßreihen, Kommastellen, aus Geometrie und Werkstoff nachgerechnete Gewichte) und nur auf Wahl des Kunden den Abgleich mit einer Bezugsnorm; die fachliche Prüfung und Freigabe der Kataloge obliegt dem Kunden. Lässt der Kunde einen Befund mit „Bewusst so“ stehen und willigt er in die Übermittlung ein, erhalten wir die Entscheidung ohne Katalog- und Firmennamen (Datenschutzerklärung, Abschnitt X.5) und dürfen sie zur Verbesserung unserer Prüfregeln nutzen; sie wird nach dem bestätigten fachlichen Hintergrund des Kontos gewichtet.
7Eigene ASEING-Produkte
7.1 Gegenstand
ASEING-Produkte sind von uns erstellte Inhalte und Werkzeuge für AutoCAD Plant 3D und AutoCAD P&ID, insbesondere ASEING PlantConfig Pro (Projektvorlagen und Konfiguration), ASEING Rohrklassenkataloge (Kataloge, Bundles mit Fachbuch und Skripten) und ASEING PlantPlus (Befehlserweiterung für AutoCAD Plant 3D). Umfang, unterstützte Software-Versionen und Leistungen (z. B. Installationshilfe, Einführung, Layoutanpassung) ergeben sich aus der Produktbeschreibung und dem Angebot. Die Lieferung erfolgt per Download oder Datenträger.
7.2 Nutzungsrechte
Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes, nicht übertragbares Recht, das Produkt im eigenen Geschäftsbetrieb im vereinbarten Umfang zu nutzen – bei ASEING PlantPlus als Firmenlizenz für die vereinbarte Anzahl von Plant-3D-Anwendern. Der Kunde darf die Produkte für eigene Projekte anpassen und erweitern. Projekte, Zeichnungen, Stücklisten und Katalogdaten, die mit den Produkten erstellt wurden, darf er als Bestandteil eines Projekts an seine Auftraggeber und Projektpartner übergeben. Nicht gestattet sind der Weiterverkauf, die Vermietung oder die isolierte Weitergabe der Produkte oder wesentlicher Teile davon (z. B. als eigene Vorlage oder eigener Katalog) sowie die Nutzung durch verbundene Unternehmen ohne gesonderte Vereinbarung.
7.3 Aktualisierungen
Soweit angegeben, kann der Kunde zwölf Monate ab Kauf neue Versionen des erworbenen Produkts herunterladen; danach durch Verlängerung nach Ziffer 6.5. Eine Anpassung an künftige Versionen der Autodesk-Software ist darüber hinaus nicht geschuldet.
7.4 Voraussetzungen und fachliche Verantwortung
Der Einsatz setzt eine gültige Lizenz der jeweiligen Autodesk-Software in einer unterstützten Version voraus. Kataloge, Vorlagen und Werkzeuge sind Arbeitshilfen: Die Prüfung von Abmessungen, Werkstoffen, Druckstufen und Normkonformität für das konkrete Projekt sowie die Freigabe der Planungsergebnisse obliegen dem Kunden. Der Kunde sichert seine Projektdaten vor der Installation.
8Kostenlose Online-Werkzeuge und Infobase
Rohrklassenrechner, Stützweitenrechner und die Anlagenbau-Infobase stellen wir unentgeltlich zur Verfügung. Die Ergebnisse dienen der Vordimensionierung und Orientierung. Sie ersetzen keine Auslegung, Festigkeitsberechnung oder Prüfung nach den für das Projekt geltenden Regelwerken (z. B. Druckgeräterichtlinie, DIN EN 13480, AD 2000) durch eine fachkundige Person. Eine Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität übernehmen wir nicht; wir haften insoweit nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie nach Ziffer 10.2. Ausgaben wie das Rohrklassenblatt (PDF) stellen wir gegen Angabe von Kontaktdaten oder nach Anmeldung bereit. Automatisierte Massenabfragen und das Übernehmen der Werkzeuge oder Datenbestände in eigene Angebote sind nicht gestattet. Wir können den Umfang jederzeit ändern oder das Angebot einstellen.
9Mängelrechte
9.1 Lieferungen und Produkte
Wir leisten Gewähr dafür, dass gelieferte Software und ASEING-Produkte bei Übergabe nicht mit Mängeln behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zum gewöhnlichen oder vertraglich vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mehr als nur unerheblich mindern. Nach dem Stand der Technik ist es nicht möglich, Software vollständig fehlerfrei zu erstellen. Keine Gewähr besteht für Mängel durch unsachgemäßen Gebrauch, Nichtbeachtung von Hersteller-, Installations- oder Bedienungsanweisungen oder Eingriffe des Kunden oder von ihm beauftragter Dritter. Wir schulden keine Zusammenarbeit mit Programmen oder Anpassungen des Kunden, sofern nicht ausdrücklich vereinbart. Mängel sind unverzüglich in Textform und so genau wie möglich anzuzeigen. Wir leisten nach unserer Wahl Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung und tragen die dafür erforderlichen Kosten. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Schadensersatz wegen Mängeln richtet sich nach Ziffer 10. Mängelansprüche verjähren in einem Jahr ab Lieferung; dies gilt nicht in den Fällen der Ziffer 10.1.
9.2 Dienstleistungen, Schulungen und Vermietung
Für Support- und sonstige Dienstleistungen sowie Schulungen gelten die gesetzlichen Vorschriften des Dienstvertrags (§§ 611 ff. BGB), für die Vermietung die gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts, jeweils in Verbindung mit Ziffer 10.
10Haftung
10.1 Unbeschränkte Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
10.2 Leichte Fahrlässigkeit
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht – einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf – ist unsere Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10.3 Datenverlust und Mitarbeiter
Für den Verlust von Daten haften wir nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer, regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
11Zahlung, Eigentumsvorbehalt
11.1 Zahlung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen 7 Tage nach Erhalt ohne Abzug fällig; Schulungsgebühren sind spätestens bis Schulungsbeginn zu zahlen. Digitale Angebote schalten wir nach Zahlungseingang frei, sofern nicht Kauf auf Rechnung vereinbart ist. Wir können Leistungen nach eigenem Ermessen nur gegen Vorauskasse erbringen. Die Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur aus demselben Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in angemessenem Verhältnis zu den Kosten der Mängelbeseitigung. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen; die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
11.2 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Software, Datenträger und ASEING-Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum bzw. die Nutzungsrechte gehen erst mit vollständiger Bezahlung über. Der Kunde darf Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr verwenden; Forderungen aus einer Weiterveräußerung tritt er bereits jetzt in voller Höhe an uns ab. Bei Zahlungsverzug, Zahlungseinstellung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens können wir die Ermächtigung zur Weiterveräußerung und Verarbeitung widerrufen, die Herausgabe verlangen und Drittschuldner von der Abtretung unterrichten.
12Abwerbung
Der Kunde verpflichtet sich, während der Zusammenarbeit und zwölf Monate danach bei ihm eingesetzte Mitarbeiter von A. Seitz Ingenieur nicht aktiv für eine feste oder freie Mitarbeit abzuwerben oder dies zu versuchen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung ist eine Vertragsstrafe von 10.000,00 € verwirkt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
13Datenschutz
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nach den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften; Einzelheiten enthält unsere Datenschutzerklärung. Übermittelt der Kunde uns personenbezogene Daten Dritter (z. B. Teilnehmerdaten seiner Mitarbeiter), sichert er zu, hierzu berechtigt zu sein, und stellt uns von Ansprüchen frei, die aus einer von ihm zu vertretenden Verletzung datenschutzrechtlicher Vorschriften entstehen. Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
14Vertraulichkeit
Die Vertragsparteien halten Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die sie bei der Zusammenarbeit übereinander erfahren – insbesondere Informationen über Geschäftspartner, Kunden, Projekte, Firmeninterna, Technologien und Verfahren –, gegenüber Dritten geheim und verpflichten ihre Mitarbeiter entsprechend.
15Änderung dieser AGB
Für bestehende Verträge gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung. Bei Dauerschuldverhältnissen (z. B. Arbeitsplatzmiete, Zusatzdienste) teilen wir Änderungen mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht bis zum Inkrafttreten, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung gesondert hin. Im Fall des Widerspruchs können beide Seiten den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen. Änderungen der Hauptleistungspflichten und der Preise bedürfen einer ausdrücklichen Vereinbarung.
16Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort für Lieferungen und sonstige Leistungen ist der Geschäftssitz der A. Seitz Ingenieur GmbH, Frankfurt am Main, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main, soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
Die Parteien bemühen sich, Probleme bei der Durchführung eines Vertrags zunächst gütlich zu lösen. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die ihrem Sinn und Zweck am nächsten kommt.
A. Seitz Ingenieur GmbH · Eckenheimer Landstraße 427, 60435 Frankfurt am Main · Stand: 03.10.2026

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